Die Baustelle liegt im Bereich der Raffinerien. Der Hochwasserdamm XXVIII darf nur in dem zu bebauendem Abschnitt befahren werden. Der obere Böschungsteil von den Dammkörpern soll weitestgehend unberührt bleiben, da die Flächen nach Naturschutzgesetz § 32 als Biotop ausgewiesen sind. Es ist geplant eine zusätzliche Zufahrt zur Alb über den Damm im Baubereich herzustellen.Im o. g. Bereich sollen dann 3 Furten in der Albsohle geschüttet werden, welche aber überströmt werden, da für den Hochwasserschutz der Alb ein Rückstau nicht möglich ist.
Durch die Vielzahl der Versorgungsleitungen und baulichen Anlagen entlang der Alb ist es in diesem Bereich nicht möglich, das historische Abflussprofil mit den entsprechenden Auen wieder herzustellen. Weitere wichtige Begrenzung sind die beidseitigen Hochwasserdämme für Alb und Rhein.
Die Auflandungen in der Gewässersohle verbleiben im Abflussquerschnitt und werden als Anschüttung im Mittelwasserbett verwendet. Das anfallende Aushubmaterial, vom Absenken der Bermen, wird zur Einengung im Abflussquerschnitt eingebaut.
Durch den Einbau von Flügel- und Stammbuhnen, Strömungsablenkern, Faschinenwalzen, und Kiesinseln soll das Mittelwasserbett der Alb entsprechend des Leitbildes reich strukturiert werden.
Die Funktionsfähigkeit der Alb sowie der Hochwasserdämme für den Hochwasserschutz dürfen dabei nicht eingeschränkt werden.