Im Rahmen des Integrierten Rheinprogrammes Baden-Württemberg wird der Rückhalteraum Elzmündung geplant. Mit diesem Rückhalteraum als ein Bestandteil des Integrierten Rheinprogrammes, soll der durch den Ausbau des Rheins reduzierte Hochwasserschutz unterhalb Iffezheim, wiederhergestellt werden.
Die Flächen des Rückhalteraumes umfassen Teile der Gemarkungen Schwanau, Kappel-Grafenhausen im Ortenaukreis sowie der französischen Gemeinde Rhinau. Im Bereich der Dammlücke zwischen den Rheinhauptdämmen VI und VII wird die Elz mit dem Einzugsgebiet des Ettenbachs und der Bleiche dem Rückhalteraum zugeleitet.
Um die Abflusssituation in den Rhein zu verbessern, wird das Bauwerk 7.31 bei Rh-km 270,300 umgestaltet. Durch die Umgestaltung des Bauwerkes 7.31 kann der bisherige Verlauf des Seitengrabens nicht beibehalten werden. Der Seitengraben wird zukünftig unmittelbar nordöstlich des Bauwerkes 7.31 an den Ottenheimer Altrhein angeschlossen. Da die Wasserspiegellagen im Ottenheimer Altrhein zukünftig tiefer liegen als die Wasserspiegellagen im Seitengraben, ist eine Anpassung der Sohle im Seitengraben (Tieferlegung) und ein Neubau des BW 7.19 (Rohrdurchlass in Seitengraben) erforderlich. Ebenso muss der, im Bereich des BW 7.31 den Seitengraben, querende Steg (BW 7.18) angepasst werden.
Da zukünftig über das Bauwerk 7.31 im Rückhaltefall ein deutlich höherer Abfluss abgeführt werden muss, reicht die hydraulische Leistungsfähigkeit des bestehenden Durchlasses nicht aus. Zusätzlich zu dem bestehenden Durchlass werden rechts und links des Bauwerkes weitere Bauwerke errichtet.