Die Stadt Spenge beabsichtigt die Renaturierung des Besebachs.
Der Umfang der Leistungen wird in 2 Teilabschnitt untergliedert. Der 1. Teilabschnitt bezieht sich auf den Besebach und wird im Westen durch den Fußweg "Martinsweg" begrenzt und erstreckt sich ca. 230m Richtung Osten. Der 2. Teilabschnitt liegt im westlichen Bereich in Fließrichtung. In diesem 2. Teilabschnitt ist eine Überlaufschwelle vom Besebach zum Retentionsraum "Schäferweisen" zu schaffen. Die Zuwegung zum 1. Teilabschnitt erfolgte über die Lange Str. sowie im weiteren Verlauf über eine bereits vorhandenen Schotterbaustraße. Die Durchführung der Arbeiten in diesem Teilabschnitt erfolgt ausschließlich über den östlichen Bereich der Gewässerparzelle, um etwaige Schäden an angrenzenden Bauwerken und Flächen zu verhindern. Bei Gew.-Stat. 0+409 ist eine vorhandenen Bodenmiete (ca. 600m3), welche im Zuge der Bauarbeiten im Bereich des Gewässerverlaufens eingebaut werden sollen. Dieses Material wird über eine zuvor hergestellte Baustraße auf direktem Wege in das Baufeld transportiert. Die vorhandene Baustraße wird nach Beendigung der Baumaßnahme zurückgebaut. Die Zuwegung zum 2. Teilabschnitt erfolgt über die Kettelterstr., in einem dicht bebaute Wohngebiet, sowie im weiteren über eine vorab herzustellen Baustraße über eine Wiesenfläche. Auf Grund dieser Tatsache ist das Abtransport des überschüssigen Bodenmaterials in diesem Teilabschnitt mit max. 4-Achs-LKW möglich. Im 1. Teilabschnitt ist das Arbeiten im Vor-Kopf-Verfahren vorgesehen, um die angrenzenden Bauwerke und Flächen nicht zu beschädigen. Der schadlose Abfluss des Oberflächenwassers muss auch während der Bauzeit gewährleistet sein. Der im Bereich der Baumaßnahme liegenden Wasserlauf dürfen durch die zu erbringenden Leistungen in ihrer Funkton nicht beeinträchtigt werden.