Die Gewässerumgestaltung des Rohrbachs westlich des Neubaugebietes "Alter Sportplatz" im Sinsheimer Stadtteil Rohrbach erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von ca. 430 m. Es handelt sich hierbei um keine Hochwasserschutzmaßnahme.
Die Gewässerumgestaltung am Rohrbach dient ausschließlich als ökologische Ausgleichsmaßnahme zur Baugebietserschließung. Die vorgesehene Gewässergestaltung wird durch folgende Grundsätze und Maßnahmen beschrieben:
Abschnitt 1 (St. 0+0,00 bis 0+290,00):
Abschnitt 2 (St. 0+290,00 bis 0+430,00):
Die ingenieurtechnischen Maßnahmen im Abschnitt 2 beschränken sich lediglich auf die Durchführung von Böschungsabflachungen linksseitig des Gewässerlaufes in den gehölzfreien Bereichen. Der vorhandene Grasweg wird dafür in Anspruch genommen. Die neuen Böschungen weisen ebenfalls wechselnde Neigungen von ca. 1 : 4 bis 1 : 2 auf, die Sohle bleibt unverändert. Am Ausbauende ist ein bestehende Absturz durch den Einbau einer Steinschüttung auszugleichen.
Es sind hauptsächlich Erdarbeiten zur Neuprofilierung des Gewässerlaufs auszuführen. Das im Baufeld gewonnene Aushubmaterial ist in den still zu legenden Gewässerabschnitten als Verfüllmaterial wieder einzubauen. Das Material ist gegebenfalls durch Kalkzugabe aufzubereiten.
Die Böschung muss in Einzelabschnitten mittels Blocksatz aus Naturstein abgefangen werden. Es ist ein quaderförrmiger Blocksatz HMB 1000/3000 bzw. in den oberen Lagen mit Steinen der Klasse HMB 300/1000 herzustellen. Die Böschungssicherung erhält ein vliesummanteltes Auflager aus Grobschlag 40/90 mm. Die Bettung der Steine erfolgt bedarfsweise in Einkornbeton 8/16 mm. Als Sohlsicherung des Rohrbachs im Anschlussbereich der Ausbauabschnitte und imr Bereich der Einleitungen von Drainagen und Seiteneinläufen ist die Herstellung einer Steinschüttung mit Wasserbausteinen LMB 5/40 mm geplant. Im Bereich der Wasserwechselzone ist an den Böschungsflanken alS Sicherungsmaßnahme ebenfalls eine Steinschüttung auszuführen. Art und Umfang erfolgt jeweils nach gemeinsamer Festlegung in der Örtlichkeit.