Diese Maßnahmen sind Teil der „Ertüchtigung und Ausbau des Schutterentlastungskanals (SEK)“. Die Ausbauplanungen insgesamt umfassen einen ca. 5,5 km langen Gewässerabschnitt auf Flächen der Gemeinde Schwanau und der Stadt Lahr. Grundlage für die Bauplanungen ist der „Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Schutterentlastungskanals zur Sicherung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes“ des Landratsamtes Ortenaukreis zusammen mit dem „Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Schutterentlastungskanals zur Sicherung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes“.
Im 3. Bauabschnitt wird zwischen der Wirtschaftswegbrücke Nr. 14 und der Wirtschaftswegbrücke Nr. 13 auf ca. 600 m der nördliche rechte Deich ca. 10 m verschoben neu aufgebaut und der südliche linke Deich im Bestand saniert. Das Gewässerbett des SEK wird verlagert, so dass beidseitig bis zu 5,0 m breite wasserseitige Bermen angelegt werden können. Die luftseitig verlaufenden Wirtschaftswege werden neu hergestellt bzw. erneuert. Ab der Wirtschaftswegbrücke Nr. 13 hin bis zur Autobahn A5 wird der bestehende Damm im Bestand auf ca. 800 m ertüchtigt, die wasserseitigen Böschungen abgeflacht und Dammkronenwege und beidseitige luftseitige Auflastbermen ausgebaut. Vorarbeiten in diesem Abschnitt wurden mit der Herstellung einer luftseitigen Bauebene bereits durchgeführt.
Innerhalb der Ertüchtigungsstrecke kreuzt der Eschlachdüker DN 800 den SEK, der zu erneuern sein wird. Dies gilt ebenso für eine Abwasserdruckrohrleitung DN 200 der Gemeinde Schwanau innerhalb der Ausbaustrecke kurz oberhalb der Wirtschafswegbrücke Nr. 14.