Die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland beabsichtigt die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Wieslauter durch den Umbau von Wehranlagen. Ziel ist es, die Längsdurchgängigkeit der Wieslauter für die aquatische Fauna im Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland wieder herzustellen. Ausgangspunkt hierfür ist die im Jahr 2000 in Kraft getretenen EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Die Wehranlagen wurden damals im Zuge der Errichtung des Wiesenbewässerungssystems, mit bis zu über einem Meter hohen Abstürzen hergestellt.Diese Querbauwerke in Form von Wehranlagen sind eine unpassierbare Barriere für viele aquatische Tiere.
Dabei handelt es sich auch um historische Wehranlagen, die früher zur landwirtschaftlichen Wiesenbewässerung dienten.
Der Umbau der Wehranlage 6 ist nach dem bereits erfolgten Umbau der Wehranlage 8 "Wehr an der Kläranlage" und beauftragte Umbau der Wehranlage 7 "Wehr am Schützenhaus" das dritte, von insgesamt acht Wehranlagen entlang der Wieslauter.
Wehr Nr. 6: "Wehr am Sandbühlerhof".
Durch die geplante Baumaßnahme an der Wieslauter soll die Wehranlage 6 aus historischen Gründen erneuert und dabei die Längsdurchgängigkeit für die aquatische Fauna wie Bachforelle, Bachneunauge sowie insbesondere benthale Wirbellose in der Wieslauter hergestellt werden. Innerhalb des Bachbettes bei der Wehranlage wird eine Fischaufstiegsanlage errichtet. Hierdurch wird erreicht, dass sowohl der Zugang als auch der Austausch von Lebensräumen in der Wieslauter für die aquatischen Tiere, gewährleistet wird.
Die Fischaufstiegsanlage wird in Form einer Sohlengleite ("Raue Rampe") mit Beckenstruktur hergestellt. Die Beckenbreite der FAA entspricht der Bachbreite der Wieslauter an dieser Stelle, was die grundsätzliche Auffindbarkeit dieser Anlagen für die aquatische Fauna gewährleistet. Die Beckenlänge (lichtes Maß) soll etwa 5,85 m betragen. Die Schlitzbreite beträgt immer 0,90 m und hält die Mindestanforderungen für die natürlicherweise vorkommende Fischfauna (ForellenÄschenregion) der Wieslauter ein. Das Gefälle soll 2,3% betragen, was 1:43 entspricht. Die Block- und Störsteine ragen in der Regel bis zu 80 cm über die Gewässersohle hinaus und werden teilweise in Beton gesetzt, um einen kraftschlüssigen Verbund zum Gewässerbett zu gewährleisten. Auf die Sohle soll mit einer mindestens 20 cm dicken Schicht Substrat, das ein ausgeprägtes Lückensystem bildet, bedeckt sein. Dieses Sohlsubstrat besteht aus größeren Steinen als Stützmaterial mit einem lichten Abstand von ca. 15 cm zueinander und verschiedenen Füllmaterialien (kleinere Steine), welche in das Lückensystem eingebracht werden. Dabei sollen die Steinspitzen des Stützmaterials ca. 8 cm über das Füllmaterial hinaus ragen, um einen strömungsberuhigten Korridor für bodenorientierte und schwimmschwache Arten in Sohlnähe bereitzustellen.
Die Böschungen zu den Fischaufstiegsanlagen und manche Uferbereiche an der Wieslauter sollen durch Blocksteinsätze und Schüttsteine gemäß beigefügten Plänen stabilisiert und gesichert werden. Die natürliche Böschungsneigung der Wieslauter liegt zwischen 1:1 bis 1:2. Die Steinsätze werden mit einem Versatz von ca. 5 cm. hergestellt. Darüber hinaus wird die Infrastruktur der Wehranlage inkl. zweier Holzstege wie deren Fundamente erneuert.
Ebenfalls Teil der Baumaßnahme ist die Errichtung eines Wiesenhanggrabens, der wieder neu aktiviert wird. Die Baggerarbeiten hierfür können teilweise vom seitlichen Ufer nur mit Baggermatrazen durchgeführt werden. Die Aufwendungen hierfür sind in den jeweiligen Einheitspreisen einzukalkulieren.Sämtliche Geräte und Maschinen sind den Geländeverhältnissen anzupassen.